Ihre Möglichkeiten im Diesel-Abgas-Skandal
Diesel-Abgasskandal - Anspruchshöhe
Die Höhe der dem Fahrzeugbesitzer zustehenden Schadensersatzzahlung richtet sich nach der Zahlungsweise.
1. Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen
Prinzipiell erhält der Fahrzeugbesitzer die Beträge zurück, die er für das Fahrzeug bezahlt hat.
Bei einer Barzahlung bzw. Überweisung des Kaufpreises besteht der Anspruch auf Rückzahlung von diesem Kaufpreis.
Bei einer darlehensfinanzierten Fahzeuganschaffung erhält der Käufer alle bezahlten Darlehensraten im ersten Schritt zurück.
Bei einem Leasingvertrag geht es auch erst einmal nur um die gezahlten Leasingraten.
2. Weitere Kosten
Weitere Kosten wie Finanzierungskosten, weitere Aufbauten usw. können ebenfalls mit geltend gemacht werden.
3. Abzug von gezogenen Nutzungen
Davon abzuziehen sind die gezogenen Nutzungen auf Basis einer Gesamtfahrleistung eines Motors von 250.000 bis 300.000 Km.
4. Zinsen nach § 849 BGB
Deliktszinsen sind nach der BGH-Rechtsprechung nicht geschuldet. Sehr wohl aber Verzugszinsen.
5. Verkaufspreis
Wurde das Fahrzeug wieder verkauft ist zusätzlich der Verkaufspreis abzuziehen.
6. Beispielsrechnung
Wir erklären die Berechnung anhand eines realen Mandates bei uns
1. Brutto-Kaufpreis EUR 42.000
+ 2. Finanzierungskosten EUR 2.200
- 3. gezogene Nutzungen EUR 13.440 (80.000 gefahrene Kilometer)
- 4. Verkaufspreis EUR 15.500
= Anspruchshöhe EUR 15.260
Hinzugerechnet werden ab Verzugsbeginn die Verzugszinsen. Allerdings wird das Fahrzeug bis zum rechtskräftigen Urteil weitergefahren und es fallen immer weitere Nutzungen an. Oft hebt sich beides auf, sodass der Fahrzeugbesitzer ab In-Verzugsetzung (= außergerichtliches Anschreiben der Rechtsanwälte) ohne weitere Anspruchsminderung sein Fahrzeug fahren kann.